Planungs- & Baustellenübersicht

Seit 1999 ist jeder Bauherr laut Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG) gesetzlich verpflichtet, eine Planungs- und Baustellenkoordination durchzuführen. Die Koordination beinhaltet die Tätigkeiten zum Schutz der Arbeitnehmer, zur Verhütung von Unfällen und berufsbedingten Gefährdungen zwischen den einzelnen Arbeitgebern.

Wir bieten Ihnen die Leistungen zur Planungs- & Baustellenkoordination:

Planungskoordination:

  • Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 4 ASchG
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß § 7 BauKG

 

Baustellenkoordination:

  • Regelmäßige Begehungen der Baustelle
  • Umsetzung der für die betreffende Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Information an den Bauherrn bei Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer
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